Landesregierung bringt Fonds für Opfer der Heimerziehung auf den Weg
„In Niedersachsen sind wir bei der Akteneinsicht, dem Archivzugang und den Beratungsangeboten für die Opfer schon weit vorangekommen. Jetzt machen wir einen weiteren Schritt, um geschehenes Leid aufzuarbeiten“, sagte Sozialministerin Aygül Özkan.
Nach dem wesentlichen Inhalt der Verwaltungsvereinbarung wird der Fonds mit 120 Millionen Euro ausgestattet. Der Bund beteiligt sich daran mit 40 Millionen Euro. Die westdeutschen Bundesländer steuern insgesamt 40 Millionen Euro bei und die beiden Kirchen jeweils 20 Millionen Euro. Nach dem Königsteiner Schlüssel beträgt der Anteil Niedersachsens 4,54 Millionen Euro.
Der Fonds teilt sich auf in einen mit 20 Millionen Euro ausgestatteten Rentenersatzfonds und einen Fonds für Folgeschäden aus Heimerziehung mit 100 Millionen Euro.
Der Fonds soll seine Arbeit am 1. Januar 2012 aufnehmen. In Niedersachsen richten die Kommunen bis dahin regionale Anlauf- und Beratungsstellen ein. Dort können sich Menschen beraten lassen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in einer vollstationären Einrichtung zum Zweck der öffentlichen Erziehung untergebracht waren. Für diejenigen, die in Heimen zur Arbeit gezwungen wurden, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind, soll es eine Entschädigung für entgangene Rentenansprüche geben. Wer durch die Heimerziehung an Folgeschäden leidet und besonderem Hilfebedarf hat, soll ebenfalls Leistungen aus dem Fonds erhalten.
Die Geschäftsstelle der Fondsverwaltung wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingerichtet.