Unterschriftenaktion für verbesserte Alterssicherung von Müttern
Seit 1992 können Mütter für ihre Rente drei Entgeltpunkte pro Kind geltend machen und anschließend maximal 2,3 Entgeltpunkte, wenn sie Teilzeit arbeiten. Das ergibt max. 145,59 Euro monatlich pro Kind. Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, erwerben dagegen nur einen Rentenanspruch von 27,47 Euro. Deshalb fordert die Frauen Union die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, für alle Mütter 3 Entgeltpunkte anzurechnen!
Das ist gerecht und honoriert die Lebensleistung aller Frauen.
Im Bundestag gibt es zurzeit eine Initiative der Frauen Union Niedersachsen, um das Thema nach vorn zu bringen. Die Kreisvorsitzende der CDU Braunschweig, Heidemarie Mundlos, unterstützt die Petition dazu und sammelt so viele Unterschriften wie möglich.
Daher der Aufruf an alle Braunschweiger Frauen: In der Kreisgeschäftsstelle der CDU Braunschweig, Gieselerwall 2, 38100 Braunschweig wird jede Unterschrift gebraucht!