Gesetzentwurf zur Altenpflege offenbart sozialpolitische Ahnungslosigkeit
Hannover. Für „hochnotpeinlich“ hält die stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Heidemarie Mundlos, den SPD-Entwurf zur Änderung des Altenpflege-Berufegesetz (APBG). Der Gesetzentwurf, der eigentlich im morgigen (Mittwoch) Plenum als Tagesordnungspunkt neun vorgesehen war, ist heute von der SPD zurückgezogen worden.
Mundlos sagte: „Die SPD-Fraktion ist bis heute Mittag nicht über die aktuelle Gesetzeslage im Bereich der Altenpflege im Bilde gewesen. Der jetzt eilig wieder einkassierte Gesetzentwurf ist gleich in dreifacher Hinsicht ein Schuss in den Ofen und offenbart eine bedenkliche sozialpolitische Ahnungslosigkeit: Erstens ist das APBG bereits seit dem 7. März 2012 außer Kraft getreten, zweitens ist die Altenpflegeausbildung im Kultusministerium angesiedelt und unterliegt damit dem Niedersächsischen Schulgesetz. Dementsprechend hätte es einer Änderung des Schulgesetzes bedurft.“ Drittens erhielten Schulen in freier Trägerschaft eine Finanzhilfe durch das Land, was auch auf die Altenpflegeschulen zutrifft, erklärte die CDU-Fraktionsvizin. Die von der SPD beabsichtigte gesetzliche Verankerung der Schulgeldfreiheit für die Altenpflegeschüler würde damit auch dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz aller Schulen in freier Trägerschaft widersprechen.
Mundlos weiter: „Die von der SPD jahrelang geforderte, jedoch nie realisierte Schuldgeldfreiheit für Auszubildende in der Altenpflege hat Sozialministerin Aygül Özkan innerhalb kürzester Zeit umgesetzt. Gerade die SPD, die der Landesregierung immer vorwirft, langsam zu handeln, hat allen gezeigt, wozu undurchdachtes Handeln führt. Wer so unbesonnen agiert wie SPD-Sozialpolitiker Uwe Schwarz, macht zwangsläufig Fehler. Ansonsten hätte die SPD wohl nicht ein seit sechs Monaten außer Kraft getretenes Gesetz ändern wollen.“