Kein Scherbenhaufen - Weil es nicht stimmt!
Finanzminister Hartmut Möllring erklärt zu den Vorwürfen, die alte Landesregierung hinterlasse in finanzieller Hinsicht einen „Scherbenhaufen“: „Die Einschätzung von Herrn Weil teile ich nicht. Die von uns vorgelegten Zahlen sind solide. Unabhängig davon, wie sich die Konjunktur und die Tarifverhandlungen entwickeln, verbleibt der neuen Landesregierung finanzieller Spielraum.“
Zur Begründung verwies er auf einen (beigefügten) Vermerk aus dem Finanzministerium.
1. Rücklagen
Mit dem zum Jahresende beschlossenen „Gesetz zur Rückführung der Nettoneuverschuldung“ wurden Rücklagen in Höhe von 125 Mio. EURO aus dem Haushaltsplan 2013 herausgelöst. Mit dem Jahresabschluss 2012 ist mit einer weiteren Verschonung von rund 200 Mio. EURO ursprünglich geplanter Rücklagenfinanzierung zu rechnen (Basis: Kassenabschluss, Hochrechnung auf den voraussichtlichen 3. Soll-Abschluss).
Damit stehen insgesamt 325 Mio. € Rücklagen zur Finanzierung künftiger Haushaltsjahre zur Verfügung, die bislang noch nirgendwo eingeplant waren.
2. Tarifabschlüsse
Im Haushalt 2013 sowie für die Planungsjahre sind für Personalmehrausgaben in Erwartung neuer Tarifverträge jährlich 2% Steigerung (also 2% / 4% / 6% / 8%) vorgesehen. Diese Kalkulation entspricht den der letzten Steuerschätzung zu Grunde liegenden Annahmen über die Entwicklung der Löhne und Gehälter unter Berücksichtigung eines Abschlages von 0,5% für den öffentlichen Sektor.
Ob die zur Verfügung stehenden Finanzmittel reichen, hängt maßgeblich erstens davon ab, wie hoch der neue Tarifvertrag tatsächlich ausfällt (Verhandlungssache der Länder!) und zweitens, inwieweit dann ggfls. die Auswirkungen „wirkungsgleich“ auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen werden (Beispiel Rheinland-Pfalz: gesetzlich ist dort festgeschrieben, die Gehaltsanpassung auf 1% jährlich für fünf Jahre zu deckeln). Die Ausgestaltung liegt hier also beim Landesgesetzgeber, der insofern in gewissem Umfang die Tarifsteigerungen auf seine finanziellen Möglichkeiten begrenzen kann.
Darüber hinaus lagen ausweislich des Kassenabschlusses für das Jahr 2012 die Personalausgaben um 140 Millionen EURO unter den veranschlagten Soll-Ansätzen. Die Personalausgaben waren also deutlich zu hoch angesetzt.
Schreibt man nur 2/3 dieser Minderausgaben (rund 100 Mio. €) in die Folgejahre (also ab 2013) fort, lassen sich allein dadurch die zusätzlichen Kosten von einem weiteren Prozentpunkt Tarifsteigerung auffangen.
3. Steuereinnahmen
Die im laufenden Haushalt 2013 sowie in der letzten Mittelfristigen Finanzplanung angesetzten Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen entsprechen dem abgeleiteten regionalisierten Ergebnis der Steuerschätzung vom Oktober bzw. Mai 2012.
Inzwischen hat die Bundesregierung eine neue gesamtwirtschaftliche Prognose vorgelegt. Danach wird mit einer gewissen konjunkturellen Abkühlung gerechnet, die im Zusammenwirken mit der Oktober-Steuerschätzung zu folgenden (grob geschätzten) Mindereinnahmen gegenüber den bisherigen Ansätzen führen würde: -120 Mio. € für 2013; -207 Mio. € für 2014; –265 Mio. € für 2015 und –298 Mio. € für 2016.
Diese Steuermindereinnahmen – so sie auf Basis der Mai-Steuerschätzung bestätigt werden – können allerdings vollständig durch entsprechende Minderausgaben bei den Zinsen (siehe unten) kompensiert werden.
Darüber hinaus hatte die Landesregierung zur Finanzierung des „Tarifglättegesetzes“ die Steuereinnahmen entsprechend niedriger angesetzt (Abschläge vorgenommen). Nach der nunmehr verabschiedeten Fassung des Gesetzes (nur Grundfreibetragsanhebung), können die Steueransätze entsprechend wieder angehoben werden (7/13/29/34/39 Mio. €).
4. Zinsausgaben
Mit dem „Gesetz zur Rückführung der Nettoneuverschuldung“ wurden ursprünglich vorgesehene Nettokreditermächtigungen im Umfang von 855 Mio. € gekürzt. Im Zusammenwirken mit den faktisch im Jahr 2012 nicht getätigten Kreditaufnahmen (zum Kassenabschluss hatte das Land sogar knapp 900 Mio. € getilgt) und dem anhaltend niedrigen Zinsniveau führt dies zu enormen, bislang noch nicht kalkulierten Minderausgaben für Zinsen in Höhe von: 123 Mio. € für 2013; 214 Mio. € für 2014; 235 Mio. € für 2015 und 280 Mio. € für 2016.
Zinsminderausgaben und derzeit geschätzte Steuermindereinnahmen heben sich also größenordnungsmäßig gegenseitig auf („Nullsummenspiel“).
5. Vermögensaktivierungen
Im Haushalt 2013 ist ein Ansatz von 295 Mio. € ausgebracht, der aus dem Verkauf von Stammkapital an der NORD/LB an die HanBG bedient werden soll. Der Betrag von 295 Mio. € bildet aber den Unternehmenswert ab, der vor sieben Jahren ermittelt wurde. Das Unternehmen dürfte inzwischen deutlich werthaltiger sein.
Für die Planungsjahre sind je 110 Mio. € aus Vermögensaktivierungen eingeplant. Dies entspricht dem Durchschnittswert der in den letzten Jahren tatsächlich erzielten Erlöse. Das Land verfügt über hinreichend Vermögenswerte, um diese Planansätze bedienen zu können.