Lebhafte und spannend war die Ratsdebatte zum Thema "Baumschutz". Einige Mitglieder der SPD blieben dann sogar der Abstimmung fern, doch die Mehrheit setzte ihr Vorhaben durch. Wie verwirrend das alles war, berichtete auch schon die Braunschweiger Zeitung am 14.3.2018:
Bericht in der Braunschweiger Zeitung zur Ratsdebatte
Die zum Teil scharfen Anschuldigungen in Richtung CDU ("Kampagne", "Angstmacherei", "Desinformation", "Fake-News") waren Anlass für Heidemarie Mundlos, die in einer SPD-Pressemitteilung enthaltenen Behauptungen, Beschuldigungen und Ausflüchte einem Faktencheck zu unterziehen.
Heidemarie Mundlos spricht für die CDU-Ratsfraktion Faktencheck zur SPD-Pressemitteilung „Baumerhalt fördern statt Fällen sanktionieren“ vom 9.3.2018 1. „
Kleingartenvereine sind ausdrücklich nicht Teil dieses Antrages“
Von dieser Ausnahme ist im Antrag keine Rede - dort steht allgemein „private Eigentümer“!
2. „
Selbiges gelte auch für die Landwirte und ihre Flächen in der Feldmark“
Auch von dieser Ausnahme ist im Antrag keine Rede!
3. „
Dass die CDU-Fraktion nun versuche, bei diesen Einrichtungen und in der Öffentlichkeit durch eine nicht wahrheitsgemäße Darstellung des Antrags Ängste zu schüren, sei unredlich, so Johannes.“
Das sind schwere Beschuldigungen! Was ist denn „nicht wahrheitsgemäß“ von der CDU dargestellt worden? Wodurch werden angeblich „Ängste“ geschürt? Wer dem politischen Gegner „Unredlichkeit“ (d.h. Verlogenheit, Betrug etc.) unterstellt, vergeht sich gegen die Regeln einer fairen, sachlichen Diskussion!
4. „
Dieser Prüfauftrag an die Verwaltung ist keine neue Baumschutzsatzung, auch nicht durch die Hintertür.“
Im Antrag wird die Verwaltung sogar gebeten, bei positivem Prüfergebnis eine „Satzung bis nach den Sommerferien 2018 zu erarbeiten“. Als Satzungsziel wird bereits eine „Meldepflicht für private Grundstückseigentümer in den Fällen, in denen Bäume ab einem
bestimmten Stammumfang oder andere Gehölze gefällt oder beseitigt werden sollen“, vorgegeben. Wenn das nicht „durch die Hintertür“ ist, was dann???
5. „
Sanktionsmaßnahmen sind ausdrücklich nicht vorgesehen.“
Da im Antrag sogar der Stammumfang von Bäumen mit 60 cm sehr konkret zur Auslösung der Meldepflicht genannt und die Mustersatzung des Deutschen Städtetages als „gute Orientierung“ empfohlen wird, ist das ein deutlicher Beleg für Sanktionen, die zwangsläufig erfolgen müssen, wenn eine Pflicht verletzt wird. Sonst wäre es keine Pflicht!
Fazit: Je umfangreicher die Stellungnahmen, Erläuterungen, Erklärungen und Klarstellungen zu einem Antrag sind, desto klarer werden die Mängel des Antrags. Alles andere sind Beschwichtigungs- und Ablenkungsmanöver.